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Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Am Hagen 59
94315 Straubing
Postfach 0352
94303 Straubing