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Staatliche Auszeichnung; Einreichung einer Anregung

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Verleihung einer Ehrung, eines Ordens oder einer Auszeichnung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland an eine verdiente Person anregen.

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Öffnungszeiten

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nur nach Vereinbarung

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