Staatliche Auszeichnungen in Form von Orden und Ehrungen; Einreichung einer Anregung
Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident verleihen Orden und Ehrenzeichen; weitere staatliche Ehrungen verleihen die jeweils zuständigen Ressortminister. Jedermann kann die Verleihung einer Auszeichnung an eine andere Person anregen.
Description
Wenn einer Bürgerin oder einem Bürger verdiente Frauen oder verdiente Männer bekannt sind, die für einen Orden, eine Ehrung oder sonstigen Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland und/oder des Freistaats Bayern angeregt werden sollen, genügt grundsätzlich ein formloses Schreiben an die Bayerische Staatskanzlei, ein Staatsministerium, eine Regierung oder eine Kreisverwaltungsbehörde. In dem Schreiben sollten zu der Person, die angeregt werden soll, folgende Angaben enthalten sein:
- Vorname und Familienname (ggf. auch abweichender Geburtsname),
- Wohnanschrift,
- Geburtsdatum,
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste, wenn möglich chronologisch,
- gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu den Verdiensten des/r Angeregten gegenüber den mit der Bearbeitung befassten Behörden Stellung nehmen können.
Für Ordensanregungen kann auch das Formblatt, zu finden unter "Formulare", ausgefüllt übermittelt werden.
Informationen zu den einzelnen Auszeichnungen des Bayerischen Ministerpräsidenten (z. B. zum Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst, zum Bayerischen Verdienstorden, zum Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern, zu den Auszeichnungen zur Rettung von Menschen) und des Bundespräsidenten (z. B. zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland) finden Sie unter "Weiterführende Links".
Die Voraussetzungen für die Verleihung variieren je nach Auszeichnung. Die einzelnen Voraussetzungen finden Sie unter "Weiterführende Links" sowie unter "Rechtsgrundlagen".
Procedure
Das Verfahren ist streng vertraulich.
Die Ordensanregungen werden von verschiedenen Behörden vorgeprüft. Die Kreisverwaltungsbehörden sind für die erste Vorprüfung zur Verleihung von Orden, Ehrungen und sonstigen Auszeichnungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern zuständig. Anschließend erfolgt die Vorprüfung der Verdienste und der Ordenswürdigkeit der angeregten Person durch die zuständige Regierung.
Es wird die Ordenswürdigkeit für z. B. folgende Auszeichnungen vorgeprüft:
- Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
- Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst
- Bayerischer Verdienstorden
- Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern
- Staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
- Medaille für besondere Verdienste um Bayern in einem Vereinten Europa
- Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren
Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident stützen ihre Entscheidungen grundsätzlich auf die Prüfungsergebnisse und Anträge und nehmen Ordensverleihungen nur im Konsens vor.
Special notes
- Die reine Erfüllung von Berufspflichten bzw. die tadelsfreie Erfüllung von Dienstpflichten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten allein genügen nicht für eine Verleihung. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss unter Zurückstellung eigener Interessen längere Zeit mit großem persönlichen Einsatz ausgeübt worden sein.
- Aus Gründen der Vertraulichkeit und um keine falschen Erwartungen zu wecken, soll der Vorgeschlagene nicht in die Anregung einbezogen werden.
- Es können nur Einzelpersonen vorgeschlagen werden, Ehrungen von Gruppen sind nicht möglich.
- Für die Auszeichnung von Verdiensten mit einem Orden muss eine gewisse zeitliche Nähe gegeben sein, d. h. die erbrachten Verdienste dürfen grundsätzlich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
- Zur Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern sind mindestens 15 Jahre herausragendes ehrenamtliches Engagement gesetzlich vorgeschrieben.
- Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach dem Ordensrecht nicht mit einer Verleihung eines Ordens rechnen.
- Orden werden in der Regel nicht posthum verliehen (Ausnahme Bayerische Rettungsmedaille).
- Es gibt keinen Anspruch auf die Verleihung einer staatlichen Auszeichnung.
Processing time
Bis zur abschließenden Beurteilung eines Ordensvorganges kann erfahrungsgemäß ein längerer, nicht eingrenzbarer Zeitraum vergehen, weil zahlreiche Stellen einzuschalten sind, um eine breite Informationsbasis für die Entscheidung zu gewinnen.
Forms
-
Form, Bavaria-wide:
Formblatt für die Anregung einer staatlichen Auszeichnung [File format: pdf]
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Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
- Legal bases, Bavaria-wide: Statut des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
- Legal bases, Bavaria-wide: Verleihung einer Medaille für besondere Verdienste um Bayern in einem Vereinten Europa (Europa-Medaillen-Bekanntmachung - EuMedBek)
Related links
-
Bayerische Orden und Ehrenzeichen
Bayerischer Maximiliansorden, Bayerischer Verdienstorden, Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt, Auszeichnungen für die Rettung von Menschen und Europa-Medaille
- Orden und Ehrungen der Bundesrepublik Deutschland
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