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Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung

Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter müssen von der Regierung staatlich anerkannt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe

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