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Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft

Aus dem Fahrzeugregister können Auskünfte erteilt werden (Halterauskunft), wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Sie erreichen das LandkreisBürgerBüro zu folgenden Geschäftszeiten:

Montag bis Mittwoch: 07.30 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 07.30 - 18:00 Uhr

Freitag: 07.30 - 14:00 Uhr

Für die übrigen Bereiche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

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