Fluglärmschutz; Beantragung einer Ausnahme vom Bauverbot
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme vom Bauverbot im Lärm-schutzbereich beantragen.
Description
Aus dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) ergeben sich Bauverbote für Grundstücke, die innerhalb eines Lärmschutzbereichs liegen. Der Lärmschutzbereich nach FluLärmG gliedert sich in drei Schutzzonen:
- zwei Schutzzonen für den Tag und
- eine Schutzzone für die Nacht.
Der Lärmschutzbereich umfasst hierbei das Gebiet außerhalb des Flugplatzgeländes. Die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den jeweiligen Flugplatz erfolgt durch eine Verordnung der Staatsregierung.
In einem Lärmschutzbereich dürfen keine Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime und ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen errichtet werden. In den Tag-Schutzzonen des Lärmschutzbereichs gilt Gleiches für Schulen, Kindergärten und ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen, wenn dies zur Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Einrichtungen oder sonst im öffentlichen Interesse dringend geboten ist.
Zuständige Behörde für diese Vollzugsaufgaben sind in Bayern die
- Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben
- Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie die Oberpfalz.
Prerequisites
Procedure
Forms
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-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 5 Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Nürnberg (Fluglärmschutzverordnung Nürnberg - FluLärmV N)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Memmingen (Fluglärmschutzverordnung Memmingen - FluLärmV MM)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Ingolstadt/Manching (Fluglärmschutzverordnung Ingolstadt - FluLärmV IN)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Neuburg (Fluglärmschutzverordnung Neuburg - FluLärm VND)
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Status: 05.08.2020
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