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Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 1
86911 Dießen am Ammersee
Postfach 1154
86907 Dießen am Ammersee