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Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.

Stadt Weilheim i.OB

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Fr
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