Beurlaubung; Beantragung durch Beamte des Freistaates Bayern
Im Laufe des Arbeitslebens ändern sich die Lebensumstände der Beschäftigten ständig. Das hat Auswirkungen auf das Berufsleben. Die Notwendigkeit von flexiblen Arbeitsbedingungen wird nicht zuletzt aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der demographischen Entwicklung immer größer. Der Dienstherr will die Beamtinnen und Beamten in ihrer jeweiligen Situation unterstützen. Deswegen bietet das bayerische Beamtenrecht eine Fülle an Möglichkeiten, die Dienstzeit flexibel zu gestalten.
Description
Familienpolitische Beurlaubung (Art. 89 BayBG)
Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen ist auf Antrag, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen, Urlaub ohne Dienstbezüge zu gewähren, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder eine(n) nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftige(n) sonstige(n) Angehörige(n) tatsächlich betreuen oder pflegen. Die Dauer einer familienpolitischen Beurlaubung ist auf 17 Jahre begrenzt. Zeiten einer arbeitsmarktpolitischen Beurlaubung werden in die zeitliche Höchstdauer mit einbezogen. Während einer familienpolitischen Beurlaubung haben Beamtinnen und Beamte einen Beihilfeanspruch.
Altersbeurlaubung (Art. 90 Abs. 1 Nr. 2 BayBG)
Besteht eine Arbeitsmarktsituation, in der ein außergewöhnlicher Bewerberüberhang besteht und deshalb ein dringendes öffentliches Interesse, verstärkt Personen im öffentlichen Dienst zu beschäftigten, können Beamtinnen und Beamte nach Vollendung des 50. Lebensjahrs bis zum Beginn des Ruhestands Urlaub ohne Dienstbezüge beantragen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, Möglichkeiten sowie den Rechtsfolgen einer Beurlaubung enthält die Broschüre "Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern".
Procedure
Der Antrag auf Beurlaubung muss beim Dienstherrn eingereicht werden.
Forms
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 89 und 90 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
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Status: 20.01.2020
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