Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider; Anzeigen und Mitteilungen
Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sind unter anderem verpflichtet, bei der Errichtung und dem Betrieb den Stand der Technik anzuwenden und organisatorische Maßnahmen umzusetzen. Diese Anlagen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Darüber hinaus sind weitere Mitteilungspflichten zu erfüllen.
Description
Durch die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV) werden Betreiber derartiger Anlagen unter anderem verpflichtet, bei der Errichtung und dem Betrieb den Stand der Technik anzuwenden. Anlagen im Anwendungsbereich dieser Verordnung sind so auszulegen, zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, nach dem Stand der Technik vermieden werden. Gemäß der 42. BImSchV sind diese Anlagen anzuzeigen. Dies kann bundeseinheitlich über die Internetseite des KaVKA-Katasters erfolgen. In Bayern gibt eine Allgemeinverfügung vor, dass die Anzeige ausschließlich über dieses Portal erfolgen muss. Darüber hinaus enthält die 42. BImSchV Prüf- und Maßnahmenwerte für Konzentrationen von Legionellen im Nutzwasser.
Legionellen sind aerobe Bakterien, die als potenziell humanpathogen eingestuft werden. Sie sind weit verbreitete Umweltkeime, die z. B. in geringer Zahl in Oberflächengewässern vorkommen. Beim Einatmen Legionellen-haltiger Wassertröpfchen (Aerosole) kann sich eine Lungenentzündung entwickeln, die unter Umständen sogar zu lebensgefährlichen Infektionen führen kann. Erkrankungen des Menschen treten weltweit immer wieder entweder sporadisch oder im Rahmen von Ausbrüchen auf. In den letzten Jahren ist es auch in Deutschland zu Legionellenausbrüchen mit Todesfällen gekommen, zum Beispiel 2013 in Warstein und 2010 in Ulm. Neben belastetem Trinkwasser können auch Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider Quellen von Legionellen sein. Unter bestimmten Bedingungen können Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider Legionellen-haltige Wassertröpfchen in die Außenluft freisetzen. Ziel gesetzlicher Regelungen ist es, das Legionellenwachstum zu hemmen und die Emission Legionellen-haltiger Aerosole aus diesen Anlagen zu reduzieren.
Die Verordnung enthält u. a. folgende rechtlich verpflichtende Anzeigen- und Mitteilungspflichten für den Betreiber:
- Pflicht zur Information der zuständigen Behörden bei Überschreitung der Maßnahmenwerte (§ 10 Satz 1)
- Pflicht zur Anzeige einer Neuanlage (§ 13 Absatz 1)
- Pflicht zur Anzeige einer Bestandsanlage (§ 13 Absatz 2)
- Pflicht zur Anzeige von Änderungen der Anlage oder der Anlagenstilllegung (§ 13 Absatz 3)
- Pflicht zur Anzeige eines Betreiberwechsels (§ 13 Absatz 4)
- Pflicht zur Überprüfung durch einen Sachverständigen (§ 14 Absatz 1 i.V.m. Absatz 2 Satz 1)
- Pflicht zur Mitteilung des Ergebnisses an die Behörde (§ 14 Absatz 2 Satz 2)
- Stellung eines Antrags für Ausnahmen, falls diese benötigt werden (§ 15).
Prerequisites
Procedure
Anzeigen nach § 13 der 42. BImSchV und Mitteilungen nach § 10 der 42. BImSchV sind online über die Internetseite des "Katasters zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV - KaVKA-42.BV" einzureichen.
Über diese Seite können auch Mitteilungen nach § 14 der 42. BImSchV abgegeben werden.
Anträge für Ausnahmen nach § 15 der 42. BImSchV können formlos bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden eingereicht werden.
Deadlines
Die Anzeigepflicht nach § 13 der 42. BImSchV trat am 19.07.2018 in Kraft. Der Betreiber einer Neuanlage hat diese spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bestandsanlagen waren gegenüber der zuständigen Behörde spätestens bis zum 19.08.2018 anzuzeigen. Außerdem finden sich in § 13 noch weitere Fristen für die Anzeige einer Änderung oder Stilllegung einer Anlage sowie des Betreiberwechsels.
Nach § 10 hat der Betreiber die zuständigen Behörden unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 zu informieren und innerhalb einer Frist von vier Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 zu informieren, sobald er bei einer Laboruntersuchung eine Überschreitung von Maßnahmenwerten festgestellt hat.
Nach § 14 Abs. 2 hat der Betreiber die Ergebnisse der Überprüfungen nach § 14 Abs. 1 der zuständigen Behörde innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Überprüfung mitzuteilen.
Processing time
Online transactions
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Online transactions, Bavaria-wide:
Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV (KaVKA-42.BV)
Die Web-Anwendung KaVKA-42.BV dient der Anzeige von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern gemäß § 13 der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme - 42. BImSchV).
Forms
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Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
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Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: 42. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV)
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Legal bases, Bavaria-wide:
Allgemeinverfügung zur Nutzung des elektronischen Wegs gemäß § 17 der Zweiundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [File format: pdf]
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 10. Juli 2018, Az. 72b-U8721-2018/2-1
Related links
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Legionellen bei Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern
Hinweise des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) zur 42. BImSchV
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Legionellen - die am häufigsten gestellten Fragen
FAQ-Katalog des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) über Legionellen
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Legionellen: Pflichten für Anlagenbetreiber
Erläuterung der Pflichten für Anlagenbetreiber gemäß 42. BImSchV
- Projekt zur Unterstützung der Umsetzung der 42. BImSchV in Bayern
- LAI - Auslegungsfragen zum Vollzug der 42. BImSchV
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Nutzwasser in technischen Anlagen
UBA-Informationen über Nutzwasser in technischen Anlagen mit Empfehlungen zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern
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Status: 25.06.2020
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