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Ausländer; Beschaffung von Heimreisedokumenten und damit verbundene Maßnahmen der Identitätsklärung

Die Ausländerbehörden leiten über das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen ein Passersatzpapierverfahren ein, wenn keine gültigen Reisedokumente vorliegen.

Ansprechpartner - Regierung von Schwaben

Sachgebiet 15 - Zentrale Ausländerbehörde Schwaben

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