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Extended Realities; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat fördert die Entwicklung inhaltlich hochwertiger und besonders innovativer XR-Formate. Zur Stärkung des Medienstandortes unterstützt das Programm die Präsentation von in Bayern entwickelten XR-Projekten auf ausgewählten Festivals und Konferenzen.

Formulare

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FilmFernsehFonds Bayern GmbH
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Leistungsdetails

Zur Stärkung des Kreativpotentials der Film- und Medienwirtschaft sowie der Medienkunst in Bayern und zur Entwicklung einer vielfältigen Medien-, Kunst- und Kulturlandschaft in Bayern mit immersiven Inhalten soll Entwicklern und Produzenten, Filmemachern und Künstlern die Möglichkeit gegeben werden, mit XR-Anwendungen neue innovative und kreative Wege bei gleichzeitig besonderer Qualität zu beschreiten. Damit soll ein Beitrag zur Stärkung des digitalen kulturellen und audiovisuellen Sektors in Europa geleistet werden.

Die Bezeichnung Extended Realities (XR) umfasst immersive Inhalte für Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) und Mixed Reality (MR) und immersive Soundprojekte.

Der FFF Bayern unterstützt bisher bereits Virtual Reality-Projekte im Rahmen der Gamesförderung und außerdem narrativen sowie 360-Grad-Content, der mit oder ohne Beteiligung eines Senders/ einer Plattform in Bayern produziert wird. Diese Möglichkeiten bestehen auch in Zukunft weiter: 360 Grad-Filme und narrative VR-Formate sowie digitale Spiele werden nach wie vor in den etablierten Förderprogrammen gefördert. Die Projekte können auch interaktiv sein (siehe hierzu auch unter "Weiterführende Links").

  • Pitch Deck
  • Kalkulation
  • Finanzierungsplan
  • Weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Förderbereich. Es wird auf die Merkblätter des FFF Bayern verwiesen.

Der Antrag muss online bei der FFF Bayern GmbH gestellt werden. Frist- und formgerecht eingegangene Anträge mit Aussicht auf eine positive Förderentscheidung werden zu einem Pitch eingeladen. Nach positiver Entscheidung durch den unabhängigen Vergabeausschuss wird ein Fördervertrag mit der LfA Förderbank Bayern geschlossen.

Der Antrag zur Förderung der Präsentation auf internationalen Konferenzen und Festivals hat die Einladung durch das Festival oder die Konferenz zur Voraussetzung und wird formlos beantragt. Das Antragsformular ist auf der Website der der FFF Bayern GmbH zu finden.

Die Einreichfristen der FFF Bayern GmbH sind auf der Website des FilmFernsehFonds Bayern veröffentlicht und müssen eingehalten werden (siehe "Weiterführende Links").

in der Regel sechs Wochen

  • Computerspiel; Beantragung einer Förderung
    Der Freistaat Bayern fördert die Produktion und Entwicklung hochwertiger und gewaltfreier Computer- und Videospiele aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.
  • Film- und Fernsehen; Beantragung einer Förderung

    Der FFF Bayern ist für die Filmförderung zuständig. Er fördert die Produktion von Kino- und Fernsehfilmen. Weitere Förderbereiche sind Drehbuch-, Nachwuchs-, Verleih- und Vertriebsförderung, Filmtheater, Serien, VR, internationale Koproduktionen und Visual Effects.

Stand: 26.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerische Staatskanzlei