Legalisation; Beantragung der Erteilung für gerichtliche oder notarielle Urkunden
Die Echtheit von gerichtlichen und notariellen Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, kann durch Legalisation (Echtheitsbestätigung durch die ausländischen Vertretungen in Deutschland) bescheinigt werden.
Description
Deutsche öffentliche Urkunden werden im Ausland grundsätzlich nur anerkannt, wenn ihre Echtheit durch die zuständige Vertretung des betreffenden Staates in Deutschland bestätigt worden ist (Legalisation). Die Vertretungen der ausländischen Staaten verlangen im Allgemeinen zuvor eine Beglaubigung der deutschen Urkunden durch die zuständigen deutschen Behörden. In Bayern ist für die Beglaubigung von Urkunden aus dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit einschließlich der Notare der Präsident des Landgerichts zuständig, in dessen Geschäftsbezirk das Dokument erstellt wurde.
Es gibt internationale Abkommen, wonach bestimmte Urkunden von der Legalisation befreit sind.
Die Landgerichte beglaubigen im Rahmen des Legalisationsverfahrens für ausländische Vertretungen z. B. deutsche Urteile, Beschlüsse, Entscheidungen, gerichtliche Urkunden, notarielle Urkunden und Übersetzungen.
Prerequisites
Wer eine Beglaubigung für ein Legalisationsverfahren benötigt, kann sich formlos mit einem kurzen Brief je nach Zuständigkeit an den Präsidenten des jeweiligen Landgerichts wenden.
Beim Postversand muss unbedingt das Land angegeben werden, für welches die Urkunde benötigt wird. Dabei sind generell die Original-Dokumente beizufügen. Die Urkunden können auch persönlich abgegeben werden.
Für die Fertigstellung der Urkunden muss eine Bearbeitungszeit von 2-3 Werktagen in Kauf genommen werden.
Fees
Für die Beglaubigung im Rahmen eines Legalisationsverfahrens sind Rahmengebühren vorgesehen. Mit einer Gebühr von 25,- Euro für jede Urkunde ist zu rechnen.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz)
Related issues
Status: 01.12.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Responsible for you
For contact details of the responsible authoritiy and local valid information select in "On location" a location.
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.