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Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland

Wenn Sie im Ausland in einem nichtakademischen Gesundheitsfachberuf tätig werden möchten, benötigen Sie in der Regel ein "Certificate of good standing".

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe

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