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Zuständig für den Vollzug des Transfusionsgesetzes sind die Regierungen von Oberbayern bzw. Oberfranken. Bei der Überwachung der dezentralen Blutspendetermine beteiligen die Regierungen die Gesundheitsabteilungen der Kreisverwaltungsbehörden.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
97615 Bad Neustadt a.d.Saale