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Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Redwitz a.d.Rodach

Kämmerei

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Kronacher Str. 41
96257 Redwitz a.d.Rodach

Postanschrift

Postfach 100
96255 Redwitz a.d.Rodach