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Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Gemeinde Hallbergmoos

Abteilung P - Planen, Bauen, Technik, Umwelt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mi
15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa
09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Hausanschrift

Am Ludwigskanal 8
85399 Hallbergmoos

Postanschrift

Am Ludwigskanal 8
85399 Hallbergmoos