Gewerblich-technische und kaufmännische Berufe; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation
Bestimmte gewerblich-technische und kaufmännische Berufe sind in Bayern nicht reglementiert. Eine Anerkennung Ihrer Qualifikation ist zur Aufnahme einer Tätigkeit nicht zwingend erforderlich, kann jedoch sinnvoll sein. Sie können die Anerkennung beim Bayerischen Landesamt für Schule beantragen.
Description
Die gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufe, die in Bayern nicht reglementiert sind und für die das Bayerische Landesamt für Schule die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen prüft, finden Sie unter "Weiterführende Links".
Um in Bayern in einem dieser Beruf arbeiten zu können, ist eine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation nicht zwingend erforderlich.
Die Aufnahme einer Berufstätigkeit ist häufig auch ohne formale Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation möglich. Über die Einstellung entscheidet grundsätzlich der jeweilige Arbeitgeber.
Ein Anerkennungsverfahren kann sinnvoll sein, damit Ihre ausländische Qualifikation für den Arbeitgeber transparenter und besser einschätzbar wird.
Sie können gemäß dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen, sofern Sie im Ausland eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Prerequisites
Sie können einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) stellen, sofern Sie
- im Ausland eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und
- beabsichtigen, in Bayern eine Erwerbstätigkeit auszuüben
Ein Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden.
Für die Berufsausübung werden zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erwartet.
Procedure
Sie können den Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation schriftlich oder elektronisch über die Plattform für sichere Kommunikation bei der Abteilung Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamtes für Schule stellen.
Zunächst wird überprüft, ob Ihre ausländische Qualifikation dem von Ihnen angegeben Referenzberuf zugeordnet werden kann. Gegebenenfalls teilt das Landesamt für Schule Ihnen mit, welche andere Stelle für Sie zuständig ist. In diesem Fall können Sie den Antrag kostenfrei zurücknehmen.
Im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung Ihrer ausländischen Qualifikation prüft das Landesamt für Schule insbesondere, ob Sie durch Ihre ausländische Qualifikation zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten befähigt sind wie der entsprechende bayerische Ausbildungsnachweis belegt und ob zwischen der ausländischen Qualifikation und der entsprechenden bayerischen Berufsbildung wesentliche Unterschiede bestehen.
Auch Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (aus dem Ausland oder aus Deutschland) sowie sonstige Befähigungsnachweise (z. B. Zusatzqualifikationen oder Fort- und Weiterbildungen) werden hierbei berücksichtigt.
Werden keine wesentlichen Unterschiede festgestellt, kann die vollständige Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Qualifikation festgestellt werden.
Bei Vorliegen von wesentlichen Unterschieden und zugleich vergleichbaren Qualifikationsinhalten werden im Bescheid die vorhandenen Qualifikationen sowie die Unterschiede zum bayerischen Abschluss beschrieben.
Special notes
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können alternativ einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß Bundesvertriebenengesetz (BVFG) stellen.
Im Rahmen dieses kostenfreien Verfahrens kann – im Gegensatz zum Verfahren gemäß dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) – keine Berufserfahrung berücksichtigt werden.
Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) können wählen, ob sie einen Antrag gemäß dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) oder dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) stellen.
Deadlines
Processing time
Das Landesamt für Schule bestätigt binnen eines Monats den Eingang Ihres Antrags und teilt im Bedarfsfall mit, welche Unterlagen ggf. zu ergänzen sind. Liegen die Unterlagen vollständig vor, wird die Entscheidung innerhalb von drei Monaten getroffen. In begründeten Fällen kann diese Frist angemessen verlängert werden.
Required documents
-
Required document, Bavaria-wide:
Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- sofern zutreffend: Nachweis der Namensänderung (Heiratsurkunde)
- Tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben zu Schulbildung, Berufsausbildung, Fortbildungen und Berufspraxis
- Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule (vor Eintritt in die berufliche Schule) - in amtlich beglaubigter Fotokopie des fremdsprachigen Originals mit Übersetzung in amtlich beglaubigter Fotokopie der Original-Übersetzung eines öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzers
- Nachweise über den ausländischen Berufsabschluss (Abschlusszeugnis, Prüfungszeugnis, Diplom, etc.) - in amtlich beglaubigter Fotokopie des fremdsprachigen Originals mit Übersetzung in amtlich beglaubigter Fotokopie der Original-Übersetzung eines öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzers
- Ergänzende Unterlagen zur Berufsqualifikation (z. B. Umfang und wesentliche Inhalte der erteilten theoretischen Unterrichtsfächer / Umfang und wesentliche Inhalte der praktischen Ausbildung / Übersicht über Unterrichtsfächer und Anzahl der Unterrichtsstunden an der Schule (Stundentafel)) - in amtlich beglaubigter Fotokopie des fremdsprachigen Originals mit Übersetzung in amtlich beglaubigter Fotokopie der Original-Übersetzung eines öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzers
- sofern zutreffend: Diploma Supplement - in amtlich beglaubigter Fotokopie des fremdsprachigen Originals mit Übersetzung in amtlich beglaubigter Fotokopie der Original-Übersetzung eines öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzers
- sofern zutreffend: Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen im erlernten Beruf (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Referenzschreiben)
- sofern zutreffend: sonstige Befähigungsnachweise (z. B. erworbene Zusatzqualifikationen, Weiterbildungen, Umschulungen)
- Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde, ggf. Entscheidung zur Berufsanerkennung (durch eine andere zuständige Stelle)
- bei Personen, die nicht Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz sind bzw. deren Wohnsitz außerhalb dieser Staaten liegt: Erklärung der Erwerbsabsicht (z. B. Nachweis über die Beantragung eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, Nachweis über Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber)
Forms
-
Form, Bavaria-wide:
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung einer ausländischen beruflichen Qualifikation [File format: pdf]
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
nach dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) und nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Fees
Das Anerkennungsverfahren gemäß dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) ist kostenpflichtig.
Das Bayerische Landesamt für Schule erhebt für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens je nach Aufwand eine Gebühr zwischen EUR 200,00 und EUR 600,00 zuzüglich Auslagen.
Weitere Kosten, z. B. für Übersetzungen und Beglaubigungen, müssen Sie selbst tragen.
Arbeitslose und arbeitsuchende Antragsteller sollten im Vorfeld der Antragstellung bei ihren zuständigen Agenturen für Arbeit beziehungsweise Jobcentern klären, ob eine Kostenübernahme durch die Arbeitsverwaltung möglich ist.
Das Anerkennungsverfahren gemäß dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (siehe Besondere Hinweise) ist kostenfrei.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Bayerisches Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (Bayerisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BayBQFG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
Remedy
Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle ist ein Rechtsbehelf (verwaltungsgerichtliche Klage) zulässig. Damit können Sie gegen die Entscheidung rechtlich vorgehen, damit sie überprüft wird. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Es wird Ihnen jedoch empfohlen, die strittigen Fragen mit der zuständigen Stelle zu klären, bevor Sie einen Rechtsbehelf einlegen.
Related links
- Liste der gewerblich-technischen und kaufmännischen Referenzberufe, bei denen das Bayerische Landesamt für Schule die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen prüft [File format: pdf]
- Informationsblatt - Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung einer ausländischen beruflichen Qualifikation [File format: pdf]
-
Bayerisches Landesamt für Schule – Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Detaillierte Informationen zur Antragstellung
Related issues
Status: 20.11.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Responsible for you
-
Bayerisches Landesamt für Schule
Postal address
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
Phone
+49 (0)9831 686-252
Fax
+49 (0)9831 686-251
Secure request form
Email
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.