Kulturfonds Bayern; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern betreibt eine Projekt- und Investitionsförderung im Kunstbereich sowie eine Projektförderung im Bildungsbereich.
Description
Zweck der Förderung
Im Bereich Kunst sollen kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger gefördert werden. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, ausgeschlossen sind Maßnahmen in München und Nürnberg.
Im Bereich Bildung sollen Projekte mit kulturellem Schwerpunkt mit besonderem Nachdruck in der Fläche gefördert werden.
Gegenstand der Förderung
Bereich Kunst:
- Theaterbereich
- Förderung von Investitionen bei nichtstaatlichen Spielstätten (soweit keine Förderung über FAG-Mittel erfolgt)
- Projektförderung
- Museumsbereich
- Förderung von Investitionen bei nichtstaatlichen Museen
- Förderung von Ausstellungen und anderen Projekten nichtstaatlicher Museen
- Förderung der zeitgenössischen Kunst
- Förderung von Investitionen beim Bau und Ausbau von Ausstellungsräumen und von "Künstlerhäusern"
- Förderung von Ausstellungen, Symposien und ähnlichen Projekten
- Bayerisches Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler
- Musikpflege
- Förderung von Investitionen beim Bau und Ausbau von Veranstaltungs- und Proberäumen
- Förderung von Veranstaltungen und sonstigen Projekten insbesondere im Bereich der zeitgenössischen Musik sowie von Maßnahmen zur musikalischen Begabtenförderung
- Laienmusik
- Förderung von Investitionen beim Bau und Ausbau von Veranstaltungs- und Probenräumen für Laienmusikvereine
- Förderung geeigneter Einzelprojekte
- Archive, Bibliotheken, Literatur
- Förderung von Projekten und Investitionen bei Bibliotheken und Archiven
- Förderung von Veranstaltungen im Rahmen der Literaturpflege
- Internationaler Ideenaustausch
- Förderung internationaler künstlerischer Begegnungen
- Sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte
- Förderung innovativer Vorhaben und spartenübergreifender Projekte aus den oben genannten kulturellen Förderbereichen
Bereich Bildung:
- Erwachsenenbildung und Kirchliche Bildungsarbeit
Förderung kreativer Projekte, bei denen die Teilnehmenden aktiv eingebunden werden, um einen nachhaltigen Lernerfolg zu erzielen - Internationaler Ideenaustausch
Förderung internationaler Begegnungen von Schülerinnen und Schülern bzw. Jugendlichen - Sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte
- Förderung von kreativen außerunterrichtlichen kulturellen Aktivitäten mit Schülerinnen und Schülern bzw. Jugendlichen
- Förderung sonstiger kreativer, kultureller Veranstaltungen und Projekte
Zuwendungsempfänger
Bereich Kunst: Nichtstaatliche Träger (natürliche und juristische Personen), die mit dem Projekt keine Gewinnerzielungsabsicht verbinden
Bereich Bildung: Juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht (keine natürlichen Personen und Schulen)
Zuwendungsfähige Kosten
Projektkosten
Bereich Kunst: Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 Euro werden aus dem Kulturfonds nicht gefördert.
Bereich Bildung: Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 5.000 Euro werden aus dem Kulturfonds nicht gefördert.
Art und Höhe
Bereich Kunst: Fördersatz bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Bereich Bildung: Fördersatz bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Prerequisites
Aus dem Kulturfonds, Bereich Kunst, können kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger gefördert werden, in der Regel aber keine laufenden Betriebskosten (institutionelle Förderung). Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen ist eine Anschubfinanzierung möglich. Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest aber von überörtlicher Bedeutung sein; Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 € können daher in der Regel nicht gefördert werden. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern; grundsätzlich ausgeschlossen sind allerdings Maßnahmen in München und Nürnberg.
Eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förderansätzen (Mehrfachförderung) sowie aus Mitteln der Bayerischen Landesstiftung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und ist grundsätzlich auf maximal 30 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt.
Ziel des Kulturfonds, Bereich Bildung, ist es, Projekte mit kulturellem Schwerpunkt bayernweit und mit besonderem Nachdruck in der Fläche zu fördern. Die Zuwendungen werden ausschließlich in Form von Projektförderung für höchstens zwei Jahre als Anschubfinanzierung gewährt, sofern die Projekte den Fördergrundsätzen "Kreativität", "Aktivierung der Teilnehmenden, um einen nachhaltigen Lernerfolg zu erzielen" sowie "Überregionalität, zumindest Überörtlichkeit" entsprechen.
Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn die zuwendungsfähigen Kosten des Projekts mindestens 5.000 Euro betragen. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, vorrangig unterstützt werden jedoch örtliche Initiativen außerhalb der Ballungszentren. Bei Konzepten, die sich die in München und Nürnberg vorhandene Infrastruktur zu Nutze machen, um mit diesen günstigeren Startvoraussetzungen anschließend in die Regionen hinauswirken zu können, kann eine Ausnahme gemacht werden. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und ist grundsätzlich auf maximal 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt.
Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.
Procedure
Anträge sind schriftlich bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Die Bezirksregierungen prüfen die Anträge vor und legen sie zur Entscheidung dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bzw. für Wissenschaft und Kunst vor.
Special notes
Fördergebiet ist der Freistaat Bayern.
Es besteht eine Förderbeschränkung für Kunst-Projekte in München und Nürnberg, hierfür steht der Kulturfonds nicht offen.Deadlines
Anträge für den Kunst-Kulturfonds sind bis zum 1. Oktober für das Folgejahr bei der zuständigen Regierung einzureichen; Anträge für den Bildungs-Kulturfonds bis zum 1. Februar vor Beginn des Schuljahres, in dem das Projekt stattfinden soll.
Processing time
Die Entscheidung über Anträge zum Kunst-Kulturfonds fällt
- bei Fördersummen bis zu 25.000 Euro in der Regel im April,
- bei Fördersummen über 25.000 Euro in der Regel im Juni nach Entscheidung durch den Ministerrat und Billigung durch die Landtagsausschüsse.
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: detaillierte Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan
-
Required document, Bavaria-wide:
Kosten- und Finanzierungsplan
(bei Baumaßnahmen zusätzlich Kostenberechnung nach DIN 276)
- Required document, Bavaria-wide: Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Required document, Bavaria-wide: Erklärung des Einverständnisses mit einer Übernahme von projektbezogenem Bild- und Textmaterial auf die Webseite zum „Kulturfonds“ des Staatsministeriums
Forms
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Kulturfonds Bayern für kommunale Gebietskörperschaften
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Kulturfonds Bayern für private Antragsteller
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Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
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Status: 11.02.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
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