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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Stadt Zirndorf

SG II/1: Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsüberwachung, Katastrophenschutz, Feuerbeschau, Parkwächter, Gewerbeamt, Fundamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Fürther Str. 8
90513 Zirndorf

Postanschrift

Postfach 1160
90505 Zirndorf