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Asylbewerber; Ausländerrechtliche Betreuung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften

Die ausländerrechtliche Betreuung von Asylbewerbern in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften gehört grundsätzlich zu den Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörden.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 15 - Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Oberbayern

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