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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Gerzen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:15 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:15 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Fr
07:15 Uhr - 12:30 Uhr
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84175 Gerzen

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