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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf

Kämmerei

  • Zu finden in
    Rathaus (Zimmer: 103)
    Tätig für
    Sprechzeiten
    • Kämmerei

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      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 16:00 Uhr
      Di
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      Mi
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