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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Gemeinde Aschau i.Chiemgau - Energie- und Liegenschaftsbetreuung

Gemeinde Aschau i.Chiemgau

Hausanschrift

Kampenwandstraße 36
83229 Aschau i.Chiemgau

Postanschrift

Kampenwandstraße 36

83229 Aschau i.Chiemgau

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales