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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Kulmbach - EB 1 - Eigenbetrieb Stadtwerke

Große Kreisstadt Kulmbach

Hausanschrift

Hofer Straße 14
95326 Kulmbach

Postanschrift

Hofer Straße 14

95326 Kulmbach

Telefon

+49 9221 9042-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales