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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Sonstiges - Diese Leistungen werden von der VG Baunach nicht angeboten!

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Hausanschrift

Bamberger Str. 1
96148 Baunach

Postanschrift

Bamberger Str. 1

96148 Baunach

Telefon

+49 9544 299-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales