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Dienstunfähigkeit; Beantragung der Untersuchung zur Feststellung der dauerhaften Dienstunfähigkeit bayerischer Beamtinnen/Beamten

Die Überprüfung der dauerhaften Dienstunfähigkeit einer Beamtin/eines Beamten muss beantragt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 53 – Gesundheit

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