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Dienstunfall; Beantragung der Anerkennung durch Beamte des Freistaats Bayern

Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Die Anerkennung als Dienstunfall muss beantragt werden.

Landesamt für Finanzen Dienststelle Weiden

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