Dienstunfall; Beantragung der Anerkennung durch Beamte des Freistaats Bayern
Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Die Anerkennung als Dienstunfall muss beantragt werden.
Description
Die Unfallfürsorge ist Teil der beamtenrechtlichen Versorgung und wird nach den Art. 45 ff. des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes (BayBeamtVG) in Verbindung mit der Bayerischen Heilverfahrensverordnung (BayHeilvfV) gewährt. Die Unfallfürsorge umfasst insbesondere das Heilverfahren, Unfallausgleich und Unfallruhegehalt bei dienstunfallbedingter Ruhestandsversetzung.
Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch Dienstreisen, Dienstgänge und die dienstliche Tätigkeit am Bestimmungsort. Als Dienst gilt auch das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Wegs zwischen Familienwohnung und Dienststelle.
Unfallfürsorge wird nicht gewährt, wenn der Verletzte den Dienstunfall pflichtwidrig vorsätzlich herbeigeführt hat.
Unfälle, aus denen Ansprüche auf Unfallfürsorge entstehen können, hat der Verletzte innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach Eintritt des Unfalles, am besten unverzüglich, bei seinem Dienstvorgesetzten (= in der Regel der Behördenleiter der Behörde, bei der der Beamte beschäftigt ist) schriftlich zu melden. Die Gewährung von Unfallfürsorgeleistungen hat Vorrang gegenüber Beihilfe und privater Krankenversicherung.
Nach der Anerkennung des Dienstunfalls kann der Verletzte die notwendigen und angemessenen Kosten des unfallbedingten Heilverfahrens unter Vorlage der Originalbelege (z. B. Arztrechnungen, ärztliche Verordnungen) unmittelbar bei der Bezügestelle Dienstunfall des Landesamtes für Finanzen geltend machen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Finanzen.
Prerequisites
Ein Beamter wird durch einen Unfall in Ausübung des Dienstes verletzt.
Procedure
Melden Sie den Unfall innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren Ihrem Dienstvorgesetzten (= in der Regel der Behördenleiter der Behörde, bei der der Beamte beschäftigt ist).
Dieser wird Ihnen i.d.R. die entsprechenden Formulare überreichen. Sollten Sie diese nicht von Ihrem Dienstvorgesetzten erhalten, finden Sie sie unter "Formulare".
Der Dienstvorgesetzte gibt die Unterlagen an das Landesamt für Finanzen weiter, welches über die Anerkennung als Dienstunfall und die Gewährung von Leistungen der Unfallfürsorge entscheidet. Ggf. wird zur Klärung medizinischer Fragen ein amts- oder fachärztliches Gutachten eingeholt.
Special notes
Die Dienstunfallfürsorge gilt nur für Beamte des Freistaats Bayern. Arbeitnehmer wenden sich an die entsprechende Berufsgenossenschaft (i.d.R. Landesunfallkasse).
Deadlines
Unfälle sind dem Dienstvorgesetzten innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren schriftlich zu melden.
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalls [File format: pdf]
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Persönliche Daten und Angaben zum Unfallhergang
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Form, Bavaria-wide:
Beiblatt zum Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalls [File format: pdf]
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Medizinische Informationen
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 45-63 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über das Heilverfahren nach Dienstunfällen (Bayerische Heilverfahrensverordnung - BayHeilvfV)
Remedy
fakultatives Widerspruchsverfahren
Related links
Status: 18.03.2021
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Dienstvorgesetzte
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