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Wasserfahrzeug auf Binnengewässer (ohne Bodensee); Beantragung der Genehmigung

An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugeglassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind sowie Ruderboote sind genehmigungsfrei.

Landratsamt Cham

Wasserrecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin! Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Cham: Mo-Fr 7:30-12:00, Di 13:30-15:30, Do 13:30-17:45 bea: dies gilt nur für die Zulassungsstelle (nicht für Führerscheinstelle)

Hausanschrift

Rachelstr. 6
93413 Cham

Postanschrift

Postfach 1432
93404 Cham