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Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.

Gemeinde Pettstadt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
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Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung

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Kirchplatz 10
96175 Pettstadt

Postanschrift

Kirchplatz 10
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