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Nichtbundeseigene Eisenbahnen; Beantragung einer Genehmigung, Erlaubnis oder Durchführung eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens

Sie können eine Unternehmensgenehmigung für den Betrieb einer Eisenbahn im öffentlichen Verkehr nach § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) oder eine Planfeststellung nach § 18 AEG für den Neubau oder die Änderung von Eisenbahnbetriebsanlagen beantragen.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 23.2 - Personenbeförderung, Schienenverkehr

Öffnungszeiten

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Allgemein

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice. Bitte vereinbaren Sie im Falle einer persönlichen Vorsprache daher unbedingt einen Gesprächstermin.

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