Altenpfleger/in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Wenn Sie eine Ausbildung im Ausland absolviert haben und in Deutschland eine Tätigkeit als Altenpfleger bzw. Altenpflegerin ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Sie brauchen eine Erlaubnis, wenn Sie eine Tätigkeit mit der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" bzw. "Altenpflegerin" in der Bundesrepublik Deutschland ausüben möchten.
Erlaubnispflichtig ist das Führen der Berufsbezeichnung, nicht aber grundsätzlich die Berufstätigkeit. Durch den Schutz der Berufsbezeichnung erfährt auch die Ausübung des jeweiligen Berufs mittelbar einen gewissen Schutz, da für eine qualifizierte gesundheitsfachberufliche Tätigkeit in der Regel examinierte Kräfte eingesetzt werden.
Voraussetzungen
Wichtigste Voraussetzungen sind:
Qualifikation
Sie haben die Berufsausbildung vollständig abgeschlossen (Nachweis) und die staatliche Abschlussprüfung bestanden.
Soweit Sie nicht nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht ausgebildet wurden,
- ist grundsätzlich die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach der für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen erforderlich
- sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen (Niveau GER B2).
Zuverlässigkeit
Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt (Führungszeugnis).
Gesundheitliche Eignung
Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet (ärztliches Zeugnis).
Verfahrensablauf
Die Zuständigkeit für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Altenpflege und für die dabei gestellten Anträge auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin" bzw. "Altenpfleger“ liegt bei der Regierung von Oberfranken (unabhängig vom Regierungsbezirk, in dem Sie beabsichtigen, beruflich tätig zu werden).
Besondere Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Formulare
Wenn Sie unter "Vor Ort" einen Ort wählen, wird ggf. die Anschrift der zuständigen Stelle vorausgefüllt.
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin/Altenpfleger" bei einer im Ausland absolvierten Ausbildung
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für den Beruf
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Kostenübernahmeerklärung
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Kosten
Die Kosten bewegen sich in einem Rahmen von 40 bis 500 EUR.
Anerkennungsinteressierte, die nur über geringe finanzielle Eigenmittel verfügen, können einen Zuschuss für die Berufsanerkennung beantragen. Informationen zur Beantragung des Anerkennungszuschusses finden siehe unter "Weiterführende Links".
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 58 Abs. 2 Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
-
Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen
Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen suchen
-
Finanzielle Hilfen - Anerkennungszuschuss
Anerkennungsinteressierte, die nur über geringe finanzielle Eigenmittel verfügen, können einen Zuschuss für die Berufsanerkennung beantragen.
-
Anerkennung in Deutschland
Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Fachsprachenprüfung - Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)
Verwandte Themen
Stand: 13.12.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Für Sie zuständig
Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.