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Basisprämienregelung; Meldung der Übertragung von Zahlungsansprüchen

In der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) erfolgt die Verwaltung der Zahlungsansprüche im Rahmen der EU-Betriebsprämienregelung in Deutschland (gemäß der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik).

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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
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Leistungsdetails

Die Zentrale InVeKoS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) Datenbank (ZID) ist die zentrale Plattform für die Verwaltung der Zahlungsansprüche in Deutschland. Mit der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik wurde der größte Teil der bisher als Flächen- oder Tierprämien gewährten Direktzahlungen von der Produktion entkoppelt und in das neue System der Betriebsprämienregelung überführt. Im Rahmen dieser Regelung wurden für jeden begünstigten Betriebsinhaber spezifische Prämienansprüche, sogenannte Zahlungsansprüche (ZA), ermittelt. Diese bilden die Grundlage für die einem Betriebsinhaber zu gewährenden Direktzahlungen, sofern er im jeweiligen Antragsjahr die übrigen Beihilfevoraussetzungen erfüllt. Die Zuteilung der ZA erfolgt durch die Agrarverwaltungs- und Prämienstellen der Länder.

Die ZID ist eine Erweiterung der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere - HIT). Sie wurde mit Beschluss der Agrarminister des Bundes und der Länder eingerichtet (Art. 21 VO (EG) Nr. 1782/2003 bzw. Art. 18 VO (EG) Nr. 73/2009) und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Auftrag des Bundes und der Länder betrieben.

Stand: 11.12.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus