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Explosionsschutz; Beantragung der behördlichen Anerkennung einer zur Prüfung befähigten Person nach der Betriebssicherheitsverordnung

Befähigte Personen, die eine Prüfung nach einer Instandsetzung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt, durchführen wollen, müssen behördlich anerkannt sein.

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Dezernat 23 - Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen und Explosionsschutz

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