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Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

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Ergänzung: Gemeinde Oy-Mittelberg

Für Sie zuständig

Gemeinde Oy-Mittelberg

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87466 Oy-Mittelberg

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Hauptstr. 12

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Bauhof

Gemeinde Oy-Mittelberg

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Hauptstraße 34

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Kläranlage

Gemeinde Oy-Mittelberg

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Maria-Rainer Straße
87466 Oy-Mittelberg

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Maria-Rainer Straße

87466 Oy-Mittelberg

Telefon

+49 8366 1299

Leistungsdetails

Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.

An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.

Stand: 19.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration