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Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.

Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

Antrag auf Zuschuss für Ferienfreizeiten und Schullandheimaufenthalte über das Jugendamt
Stand: 11.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales