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Bewohnerparkausweis; Beantragung

Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.

Online-Verfahren

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Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)

Für Sie zuständig

Stadt Kempten (Allgäu) - 663 Verkehrswesen

Leistungsdetails

Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer-, Pendler- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, die sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe geparkt werden darf. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern, insbesondere dort, wo private Stellflächen (in fußläufiger Entfernung) nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind.

In besonders belasteten Teilen von Städten (z.B. häufig Innenstadtbereiche) können im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, Bewohnerparkbereiche eingerichtet und mittels Sonderparkberechtigungen Möglichkeiten zum Dauerparken speziell zugunsten der Bewohner des betroffenen Viertels geschaffen werden. Durch die Reservierung dürfen Besucher und Pendler mit dem Kfz aber nicht aus den Städten ausgesperrt werden. Daher kann nur ein Teil der Parkflächen in den Städten reserviert werden. Eine andere Möglichkeit, Sonderparkrechte zu schaffen, ist es, die Bewohner in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Pflicht, mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe zu parken, freizustellen.

Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.

Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)

Die Stadt Kempten hat in Bereichen mit allgemein hohem Parkdruck und wenig verfügbaren privaten Parkplätzen Bewohnerparkzonen eingerichtet. Bewohnerinnen und Bewohner, die mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind, können einen Bewohnerausweis erhalten und damit in ausgewiesenen Bewohnerparkzonen oder in Bewohnerparkzonen mit ausgewiesen Kurzzeitparkplätzen kostenfrei parken.

  • tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich
  • Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)

Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)

Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis: Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone Kein privater Stellplatz vorhanden Auf Sie zugelassenes Fahrzeug oder schriftliche Bestätigung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Haltererklärung)

10,20 bis 30,70 Euro pro Jahr der Geltungsdauer

Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)

Gebühren Je nach gewünschter Gültigkeitsdauer von 6 und 12 Monaten kostet das Ausstellen des Bewohnerparkausweises 15, 30 Euro. Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN bezahlt werden.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 24.07.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration