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Politische Partei; Informationen zur Gründung

Bürger, die die Gründung einer politischen Partei ins Auge fassen und sich über die dazu geltenden Rechtsgrundlagen und die notwendigen formellen Voraussetzungen unterrichten wollen, erhalten auf den Internet-Seiten der Bundeswahlleiterin ausführliche Informationen.

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
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Die Bundeswahlleiterin
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Leistungsdetails

Die Internet-Seiten der Bundeswahlleiterin enthalten Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen der Gründung einer politischen Partei sowie zur Sammlung der Unterlagen politischer Parteien und Vereinigungen.

Die Voraussetzungen für die Gründung einer politischen Partei sind über "Weiterführende Links" aufrufbar.

Stand: 08.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration