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Flugschule; Abgabe einer Erklärung als Ausbildungsorganisation

Den Betrieb einer Flugschule für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) muss die Ausbildungsorganisation erklären.

Ansprechpartner - Regierung von Mittelfranken

Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern

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