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Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen und Förderschulen (ohne FOSBOS); Anzeige von weiterem pädagogischen und sonstigem schulischen Personal

Die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit des weiteren pädagogischen und sonstigen schulischen Personals an privaten Grund- und Mittelschulen, beruflichen Schulen (ohne FOSBOS) und Förderschulen bedarf der schulaufsichtlichen Überprüfung.

Formulare

Für Sie zuständig

Regierung von Schwaben - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht

Leistungsdetails

An privaten Grund- und Mittelschulen, beruflichen Schulen (ohne FOSBOS) und Förderschulen ist in der Regel neben Lehrkräften auch weiteres pädagogisches und sonstiges schulisches Personal beschäftigt, das ebenfalls direkten Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern hat. Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit dieser Personen wird zum Schutz der Schülerinnen und Schüler schulaufsichtlich überprüft.

  • ggf. erweiterte Führungszeugnisse (im Original oder in beglaubigter Kopie)

keine

Die erforderlichen Unterlagen müssen so rechtzeitig vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit bei der zuständigen Regierung eingereicht werden, dass diese imstande ist, die Unterlagen vor Tätigkeitsbeginn abschließend zu prüfen.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und der Anzahl der Meldelisten, die bei der jeweils zuständigen Regierung eingehen.
Stand: 16.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus