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Lehrkräfte an beruflichen Schulen; Übermittlung des Nachweises über die Ableistung eines Betriebspraktikums

Lehrkräfte an staatlichen beruflichen Schulen sind verpflichtet, den Nachweis über die Ableistung eines Betriebspraktikums über den Dienstweg an die personalverwaltende Stelle zu senden. Die Zuständigkeit liegt nur bei beruflichen Schulen ohne FOSBOS bei den Regierungen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 42.1 - Berufsschulen für technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe

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