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Träger der freien Jugendhilfe; Beantragung der Anerkennung

Juristische Personen und Personenvereinigungen im Bereich der Jugendhilfe können sich als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen lassen, um künftig in Jugendhilfeausschüssen oder Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII mitwirken zu können.

Landratsamt Kronach

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Do
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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