Logo Bayernportal

Träger der freien Jugendhilfe; Beantragung der Anerkennung

Juristische Personen und Personenvereinigungen im Bereich der Jugendhilfe können sich als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen lassen, um künftig in Jugendhilfeausschüssen oder Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII mitwirken zu können.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach persönlicher Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Morellstraße 30 d
86159 Augsburg

Postanschrift

86136 Augsburg