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Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen; Beantragung einer Genehmigung

Die Regierungen sind die zuständigen Genehmigungsbehörden für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen).

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 23.2 - Personenbeförderung, Schienenverkehr

Öffnungszeiten

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Allgemein

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

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