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Regionalplanung; Aufsicht und fachliche Unterstützung der Regionalen Planungsverbände

Der höheren Landesplanungsbehörde obliegt die Rechts- und Fachaufsicht über die Regionalen Planungsverbände in ihrem Zuständigkeitsbereich. Zudem stellt sie die Regionsbeauftragten, die den Regionalen Planungsverbänden fachlich zuarbeiten.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 24.1 - Landes- und Regionalplanung in den Regionen Oberland (17) und Südostoberbayern (18)

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