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Grunderwerbsteuer; Erhalt des Steuerbescheids

Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder durch andere Rechtsgeschäfte erwerben, müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Sie wird vom Finanzamt mit Steuerbescheid festgesetzt.

Finanzamt Coburg

Öffnungszeiten

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nach Vereinbarung

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Rodacher Str. 4
96450 Coburg

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Postfach 1653
96406 Coburg