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Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften

Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

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Öffnungszeiten

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Nürnberger Str. 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.

Postanschrift

Postfach 14 05
92304 Neumarkt i.d.OPf.