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Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17

Junge Fahranfänger haben die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Für Sie zuständig

Stadt Fürth
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Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße). Barrierefreies Parken: zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße. Barrierefreies WC: Erdgeschoss im Eingangsberei

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Leistungsdetails

Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.

Der junge Fahranfänger erhält nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Er darf das Auto bis zum 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen (s. hierzu Ausführungen unter Voraussetzungen).

Die Begleitperson ist während der Fahrt Ansprechpartner für den jungen Fahranfänger und soll gegebenenfalls Rat und Hinweise erteilen. Auf diese Weise soll der Fahranfänger die ersten Erfahrungen im Straßenverkehr unter der Anleitung eines erfahrenen Begleiters sammeln können. Der junge Fahranfänger ist jedoch verantwortlicher Führer des Fahrzeugs.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhält der junge Fahrer dann (auf Antrag) den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.

Ergänzung: Stadt Fürth

Für das Fahren eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichem Verkehrsgrund wird eine Fahrerlaubnis (Führerschein) benötigt. Sie möchten die erstmalige Fahrerlaubnis beantragen. Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Regelprobezeit beträgt zwei Jahre.  Eine Ausnahme besteht bei den Fahrerlaubnisklassen AM, L und T, welche ohne Probezeit erteilt werden. Die Fahrerlaubnis können Sie beim Straßenverkehrsamt der Stadt Fürth im Ämtergebäude Süd beantragen.

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden. Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann nach Erteilung eines Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden.

  • Voraussetzung: Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fürth
  • Gültigkeit des Antrags: Der Antrag läuft 1 Jahr nach Erteilung des Prüfauftrages bzw. nach Bestehen der Theorieprüfung ab, sofern bis dahin die praktische Prüfung nicht bestanden ist.

Die Beantragung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis mit 17 (BF17) kann HIER online gestellt werden, indem bei der Online-Beantragung eines neuen Führerscheins der Punkt "Begleitetes Fahren" mit ausgewählt wird. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise im Online-Dienst.

Alternativ kann der Antrag auch persönlich im Amt vor Ort gestellt werden. Hierzu ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend notwendig sowie die beiden vollständig ausgefüllten Formulare (siehe unter "Erforderliche Unterlagen")
 

Der junge Fahranfänger

  • darf die Ausbildung in der Fahrschule mit 16,5 Jahren beginnen
  • benötigt die Zustimmung der Eltern sowohl für die Teilnahme am Begleiteten Fahren als auch für die Benennung der Begleitpersonen
  • darf die theoretische Prüfung frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres ablegen
  • muss mit Ausnahme des abweichenden Mindestalters (hier 17 Jahre) und den abweichenden Fristen für Ausbildung und Prüfung die sonst auch für die Erteilung einer Fahrerlaubnis geltenden Voraussetzungen (insbesondere zu Eignung, Ausbildung und Prüfung) erfüllen
  • darf bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson in Deutschland fahren; in die Prüfungsbescheinigung können mehrere Begleiter eingetragen werden
  • muss die Prüfbescheinigung innerhalb von drei Monaten nach dem 18. Geburtstag durch den EU-Kartenführerschein ersetzen lassen.

Die Begleitperson

  • muss in der Prüfbescheinigung namentlich genannt sein
  • muss über 30 Jahre alt sein
  • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU-/EWR oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg belastet sein und
  • muss beim Begleiten die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beachten.

Ergänzung: Stadt Fürth

Notwendige Unterlagen

  • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm) ohne Kopfbedeckung
  • Sehtest (Augenarzt oder Optiker) bzw. bestandene augenärztliche Untersuchung im Sinne des § 12 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) i. V. m. Anlage 6 zur FeV nicht älter als 2 Jahre.
  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Name der Fahrschule
  • Für das „Begleitete Fahren ab 17“ ist der vollständig ausgefüllte Zusatzantrag „Begleitetes Fahren ab 17“ notwendig
  • (Mit Unterschriften beider Erziehungsberechtigten, bei alleinigem Sorgerecht Vorlage einer Negativbescheinigung vom Jugendamt/ gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss, Führerschein und Ausweiskopien (Vorder- und Rückseite) der Begleitpersonen und Eltern)
    => Hier fallen zusätzliche Gebühren pro Begleitperson an
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden.
  • Hauptwohnsitz: Stadt Fürth

Weitere Unterlagen, Links und Informationen finden Sie hier.

  • Unterlagen für Fahranfänger
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Unterlagen für Begleitperson
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Kopie des gültigen Führerscheins

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B und/oder BE gemäß den Regelungen des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren“ ist bei der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich oder in elektronischer Form zu beantragen. Die Behörde kann ein persönliches Erscheinen verlangen.

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis wird dem Bewerber zunächst die sog. Prüfungsbescheinigung ausgestellt.

Mit Erreichen des Mindestalters der Klasse B oder BE von 18 Jahren händigt die Fahrerlaubnisbehörde schließlich (auf Antrag) den allgemeinen Kartenführerschein aus.

Die Gebühr für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt in der Regel rund 45 EUR.

Beim „Begleiteten Fahren mit 17“ fallen für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung (7,70 EUR) sowie pro einzutragender Begleitperson (je ca. 11 EUR) zusätzliche Gebühren an.

Hinzu kommen ggf. weitere Kosten für den Direktversand des Führerscheins (rund 5 EUR).

 

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 22.12.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration