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Ehrenamtliche Bürgerbusprojekte; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert ehrenamtliche Bürgerbusprojekte.

Formulare

Für Sie zuständig

Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 23.2 - Personenbeförderung, Schienenverkehr

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

Postanschrift

80534 München

Telefon

+49 89 2176-0

Leistungsdetails

Zweck

Das Förderprogramm  unterstützt ehrenamtliche Bürgerbusprojekte, um das Verkehrsangebot insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern und auszuweiten.

Gegenstand

Gefördert werden ehrenamtliche Bürgerbusprojekte, die in den örtlichen ÖPNV integriert sind und über eine Liniengenehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügen.

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden die Träger der Projekte, regelmäßig Vereine oder Gemeinden.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind die Beschaffung von Fahrzeugen, die Organisationsaufwendungen und die notwendigen Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung.

Art und Höhe

Die Förderung des Freistaates erfasst alle Bereiche des Projektes und ruht auf drei Säulen:

  • Förderung der Beschaffung der Fahrzeuge mit 50 Prozent und bis 20.000 Euro, bzw. bei barrierefreien Fahrzeugen bis 30.000 Euro.
  • Organisationspauschale von 2.000 Euro pro Jahr zur Unterstützung der Organisation des Vereins
  • Bezuschussung der Kosten für die Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung und der notwendigen Unterlagen und ärztliche Untersuchungen mit 200 Euro je erforderlicher Fahrerlaubnis

Ehrenamtlicher Charakter, d.h. die durchführende Organisation ist kein gewerbliches Unternehmen, sondern ein entsprechender Verein oder die örtliche Gemeinde.

Der Verkehr ist als Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigt und die Fahrerinnen und Fahrer verfügen über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung („Personenbeförderungsschein“).

Die genauen Vorgaben sind in der Richtlinie zum Förderprogramm  von Bürgerbusprojekten vom 8. Februar 2019, Az. 62-3524.5-1-1 (BayMBl. 2019 Nr. 162), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 1. Dezember 2022 (BayMBl. 2022, Nr. 712) dargestellt.

  • Aussagekräftige Vorhabenbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan der beantragten Projekte
  • Angabe über die Subventionserheblichkeit
  • weitere Unterlagen siehe Richtlinie zum Förderprogramm von Bürgerbusprojekten (siehe unter "Rechtsgrundlagen")

Der Antrag muss bei der zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese ist auch für die Bewilligung zuständig.

Anträge sind gebündelt einmal jährlich bis zum 30. September einzureichen.

Stand: 11.12.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr